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Wohnen, Wohnlichkeit, Behaglichkeit sind Voraussetzungen für subjektives Wohlbefinden

Anmeldung

Es werden in der Regel Personen im Alter von 18 – 55 Jahren aufgenommen.

Namentlich sind dies Menschen mit Multipler Sklerose, Cerebraler Parese, Muskeldystrophie, Querschnittlähmung oder ähnlichen Körperbehinderungen sowie unfall- oder krankheitsbedingten Hirnverletzungen. Es wird eine Durchmischung der einzelnen Betreuungseinheiten in Bezug auf Behinderungsgrad, Behinderungsarten, Geschlecht und Alter angestrebt.

Die Bewohner und Bewohnerinnen sollten primär aus dem Bezirk Horgen oder den Gemeinden im Raum Zimmerberg stammen, können aber auch aus dem übrigen Gebiet des Kantons Zürich sein. In Notsituationen können auch Interessentinnen und Interessenten aus den Nachbarkantonen berücksichtigen werden.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für eine Aufnahme ist der Wunsch und die Bereitschaft, in einer Gemeinschaft zu leben, Mitverantwortung zu tragen und die eigene Tagesstruktur zu bestimmen. Maximale Aufenthaltsdauer bis zum AHV-Alter.

Nicht aufgenommen werden:

Suchtkranke, deren primäres Problem nicht die körperliche Behinderung, sondern ihr Suchtverhalten ist.
Menschen mit einem primär psychiatrischen Krankheitsbild.
Menschen mit einer geistigen Behinderung.

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