Mitbestimmung
Das Mitbestimmungsrecht der Bewohnerinnen und Bewohner soll das Gleichgewicht zwischen Selbst- und Fremdbestimmung bewahren und sie anregen, mehr Verantwortung für die Alltagsgestaltung, die Gemeinschaft und den Wohnraum zu übernehmen.
Kommunikation spielt eine wesentliche Rolle im Spannungsfeld zwischen Individuum und Gemeinschaft.
Innerhalb einer Betreuungseinheit finden regelmässige Stockwerkgespräche statt, bei denen organisatorische Fragen wie Tages- und Wochenplanung und das Zusammenleben besprochen werden.
Die Hauskommission, in der alle Interessengruppen des Wohnhauses vertreten sind, diskutiert einmal pro Monat über grundsätzliche Fragen und konzeptionelle Anpassungen.
Der Bewohnerrat berät mindestens viermal pro Jahr über Anliegen der Bewohner und die Planung gemeinsamer Aktivitäten.