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Den Alltag eigenständig gestalten

Ein- und Zweizimmerstudios

5 bis 7 Plätze. Voraussetzung für die Zuteilung eines Studios ist die selbständige Nutzung von Küche und Bad. Die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Wohnform wollen und können ihren Alltag weitgehend eigenständig gestalten.

Pflege und hauswirtschaftliche Dienstleistungen wie Verpflegung, Reinigung oder Wäschebesorgung können nach Vereinbarung in Anspruch genommen werden. Ein Zweizimmer-Studio sollte mit dem Lebenspartner bewohnt oder zumindest durch regelmässige Besuche von Angehörigen genutzt werden.